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Rechtliches · FRAMETRAXX

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Nutzungs-, Geschäfts-und Lizenzbedingungen)

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§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Zwischen der Frametraxx UG (haftungsbeschränkt), Quirinstraße 9, 61352 Bad Homburg, Telefon: 06172 - 981 94 20 E-Mail: info@frametraxx.de (nachfolgend: Anbieter bzw. Frametraxx) und den Nutzern (nachfolgend Nutzer) der Internetseite www.frametraxx.de und Kunden von Frametraxx gelten für die Nutzung der Internetseite www.frametraxx.de sowie für den Vertragsschluss und die Geschäftsbeziehung mit Kunden insbesondere beim Erwerb von Nutzungslizenzen an musikalischen Werken und/oder Tonaufnahmen (nachfolgend: Musik) ausschließlich die nachfolgenden Nutzungs-, Geschäfts- und Lizenzbedingungen. Die Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Nutzer bzw. Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.

(2) Maßgebend ist die jeweils gültige Fassung. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Nutzers werden von der Frametraxx UG nicht anerkannt, es sei denn, die Frametraxx UG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Änderungen dieser Bedingungen gelten für künftige Verträge. Bereits abgeschlossene Verträge und erworbene Nutzungsrechte werden dadurch nicht einseitig geändert.

§ 2 Nutzungsbedingungen und Nutzer-Accounts

(1) Bestellungen sind als Gast oder mit einem kostenlosen persönlichen Nutzerkonto möglich. Die erforderlichen Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter bestellen.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, Zugangsdaten sowie Passwort zu seinem Nutzer-Account sicher und getrennt zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, seinen Nutzer-Account Dritten zur Verfügung zu stellen oder diesen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

(3) Bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten ist Frametraxx unverzüglich zu informieren. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 7; eine verschuldensunabhängige Haftung des Nutzers für fremde Bestellungen besteht nicht.

(4) Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis für die von ihm oder einem bevollmächtigten Vertreter wirksam bestellten Leistungen.

(5) Eine Kündigung des Nutzer-Accounts ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Abgeschlossene Bestellungen und Lizenzverträge bleiben davon unberührt.

(6) Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

§ 3 Verfügbarkeit des Angebots

Wir bemühen uns um einen zuverlässigen Betrieb. Wartungsarbeiten und technische Störungen können die Erreichbarkeit vorübergehend einschränken. Vertragliche Leistungspflichten, gesetzliche Mängelrechte und die Haftungsregelungen nach § 7 bleiben unberührt.

§ 4 Gegenstand und Zustandekommen von Lizenzverträgen

(1) Nutzer können über Frametraxx.de Lizenzverträge abschließen d.h. kostenfreie und kostenpflichtige Nutzungslizenzen (Rechte zur Nutzung von Musik) erwerben. Beim Erwerb von Nutzungslizenzen gelten immer die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Geschäfts- und Lizenzbedingungen der Frametraxx UG.

(2) Sämtliche Musik, die über die Frametraxx UG erhältlich ist, ist urheberrechtlich geschützt, aber gemafrei. Die Urheber der über Frametraxx.de verfügbaren Musik sind nicht Mitglied einer Verwertungs-gesellschaft oder haben die Rechte vor der Mitgliedschaft in vollem Umfang unbefristet an die Frametraxx UG übertragen. Die Nutzungslizenzen können daher direkt von der Frametraxx UG frei von Ansprüchen oder Rechten in- oder ausländischer Verwertungsgesellschaften (wie z.B. GEMA, SACEM, Buma/Stemra, ASCAP, PRS) erworben werden.

(3) Die angebotene Musik kann vor dem Erwerb einer Nutzungslizenz über Frametraxx.de vorgehört werden. Der Download einer Preview-Datei ist nur zur internen Testzwecken gestattet. Eine Nutzung der Preview-Datei darüber hinaus ist nicht gestattet.

(4) Kunden können als Gast oder über ihr Nutzerkonto Nutzungslizenzen erwerben. Der Nutzer kann aus dem Repertoire der Frametraxx UG einen oder mehrere Musiktitel auswählen, die Nutzungsarten auswählen und eine Lizenz für die jeweils ausgewählten Nutzungsarten über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem sog. Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Nutzungslizenzen an den sich im Warenkorb befindlichen Musiktiteln ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nutzungs-, Geschäfts- und Lizenzbedingungen) akzeptiert und dadurch insbesondere die inhaltliche Ausgestaltung der Lizenz (Art und Umfang der Nutzungsrechtseinräumung) in sein Angebot aufgenommen hat.

(5) Der Vertragsschluss (Lizenzvertrag) kommt durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Frametraxx zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (bezeichnet als „Auftragsbestätigung“) an den Kunden versandt wird. Diese E-Mail, bestehend aus Inhalt der Bestellung und AGB wird dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Die Bestellung wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(6) Sollte die Lizenzierung der vom Kunden ausgewählten Musik nicht möglich sein, etwa weil die entsprechenden Nutzungsrechte nicht mehr verfügbar sind, sieht die Frametraxx UG von einer Annahmerklärung (Auftragsbestätigung) ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Die Frametraxx UG wird dann den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

(7) Die Bestätigungsmail enthält die Bestellung, die AGB und die Widerrufsbelehrung einschließlich einer erteilten Zustimmung zum vorzeitigen Downloadbeginn. Dateiformate und Lieferumfang richten sich nach dem Angebot. Downloads werden nach Zahlung beziehungsweise Freischaltung und unter Beachtung des Widerrufsrechts bereitgestellt. Rechnung und Lizenznachweis sind entsprechend der Bestellung abrufbar. Dienstleistungen werden persönlich bearbeitet; Ablauf und Lieferung stimmen wir mit dem Kunden ab. Ohne gesondertes ausdrückliches Verlangen beginnen Dienstleistungen für Verbraucher erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

(8) Die Downloadfrist wird bei der Bestellung angezeigt. Der Kunde sollte Dateien innerhalb dieser Frist herunterladen und sichern. Gesetzliche Ansprüche wegen unterbliebener oder mangelhafter Bereitstellung bleiben unberührt.

§ 5 Urheberrecht und allgemeine Lizenzbedingungen

(1) Die über die Website Frametraxx.de zugänglichen Inhalte, insbesondere Musik, Fotografien, Logos, Illustrationen, Texte und Videos sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung ist abseits der Schranken des Urheberrechtsgesetzes nur nach Erwerb einer dazu berechtigenden kostenpflichtigen oder kostenlosen Nutzungslizenz oder nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Einwilligung durch den Rechteinhaber gestattet.

(2) Durch Erwerb einer Nutzungslizenz der Frametraxx UG erhält der Kunde ein einfaches d.h. nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an der ausgewählten Musik. Das Urheberrecht als solches verbleibt beim Urheber, da es nicht übertragbar ist.

(3) Rechte zur Nutzung der von der Frametraxx UG angebotenen Musik werden nur nach Maßgabe der vom Kunden/Nutzer ausgewählten Nutzungslizenz eingeräumt. Besonderheiten zu Art, Umfang, Dauer, Anzahl und sonstige zeitliche, inhaltliche und räumliche Beschränkungen der Nutzungserlaubnis ergeben sich aus dem jeweiligen Lizenzmodell und den dem jeweiligen Lizenzmodell zu Grunde liegenden Lizenzbedingungen, die unter § 6 („Besondere Lizenzbedingungen“) geregelt sind. Entsprechend der erworbenen Lizenz ist die Nutzung für private und/oder gewerbliche Zwecke gestattet.

(4) Es handelt sich bei der Musik von der Frametraxx UG um „gema-freie“ Kompositionen. Eine Rechteeinholung über eine Verwertungsgesellschaft ist daher nicht erforderlich, da die Urheber der von Frametraxx angebotenen Musik nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA, SACEM, Buma/Stemra, ASCAP, PRS) sind bzw. alle Werke vor einer eventuellen Mitgliedschaft eines Mitgliedes in vollem Umfang an die Frametraxx UG übertragen wurden. Die Frametraxx UG stellt den Kunden von allen urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen seitens der an der lizenzierten Musik beteiligten Musiker, Komponisten und Produzenten frei.

(5) Jegliche Nutzung, die über die nach den allgemeinen und besonderen Lizenzbedingungen erlaubte Nutzung hinausgeht, ist nicht gestattet. Insbesondere die Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung und öffentliche Aufführung sind nur im Umfang der jeweils erworbenen Nutzungslizenz gestattet. Nicht gestattet ist z.B. der körperliche oder unkörperliche kostenlose oder kostenpflichtige (Weiter-)Vertrieb bzw. Weiterverkauf der Musik und/oder der Lizenz. Jegliche Art der Verfügbarmachung der Musik über sog. Peer-to-Peer-Netzwerke (sog. Internettauschbörsen) ist nicht gestattet. Zu Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannte Nutzungsarten sind von keiner der Lizenzen erfasst.

(6) Der Projektbezug und die Anzahl zulässiger Projekte richten sich nach dem erworbenen Lizenzmodell gemäß § 6. Eine Beschränkung auf ein einzelnes Projekt gilt für die Business-Einzellizenz, nicht pauschal für Starter, Enterprise oder die abweichend beschriebenen TrackPack-Angebote. Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Lizenzumfangs bedarf einer weiteren passenden Lizenz.

(7) Die Nutzungserlaubnis wird dem beim Erwerb benannten Lizenznehmer eingeräumt. Der Kontoinhaber kann im Bestellvorgang einen abweichenden Lizenznehmer benennen. Kundenprojekte und die Nutzung durch Auftraggeber sind im Umfang der Enterprise-Lizenz beziehungsweise des TrackPack Agency nach § 6 gestattet. Ein eigenständiger Handel mit Musikdateien oder Lizenzen und eine darüber hinausgehende Vergabe von Nutzungsrechten sind nicht gestattet.

(8) Erwirbt eine Agentur oder ein anderer Vermittler eine Lizenz für einen Auftraggeber, muss das erworbene Modell die betreffende Nutzung abdecken. Bei Benennung eines abweichenden Lizenznehmers sind dessen Name, Firma und Anschrift im Bestellvorgang anzugeben. Enterprise und TrackPack Agency decken Kundenprojekte im jeweils beschriebenen Umfang ab. Der Vermittler hat den Auftraggeber über die Herkunft der Musik von FRAMETRAXX und die geltenden Lizenzbedingungen zu informieren. Die Nutzung im Kundenprojekt berechtigt nicht zum eigenständigen Vertrieb der Musik oder zur Weitergabe für andere, nicht abgedeckte Nutzungen.

(9) Die erworbene Lizenz berechtigt, die vertragsgegenständliche Musik – sofern zur vertragsmäßigen Nutzung erforderlich - in digitaler Form in beliebige Dateiformate zur konvertieren. Ein einfaches Bearbeitungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als die Musik gekürzt, geschnitten oder wiederholt (Loop) wird oder mit einem Fade-In oder Fade-Out versehen wird oder mit Sprachaufnahmen (z.B. bei einer Lizenzierung für TV-Werbung oder Telefon-Ansagen) kombiniert wird. Eine darüber hinausgehende Bearbeitung oder Umgestaltung bedarf der separaten schriftlichen Zustimmung von der Frametraxx UG.

(10) Der Kunde ist im Falle der körperlichen Vervielfältigung der Musik (z.B. auf Tonträgern wie CD, DVD etc.) verpflichtet, den Lizenzgeber (Frametraxx) und den Urheber in üblicher Weise zu nennen. Eine Nutzung der Musik durch den Kunden unter eigenem Namen ist nicht gestattet.

(11) Die Nutzung der Musik in einer Weise, die gegen das geltende Recht oder die öffentliche Ordnung oder den guten Sitten verstößt ist unzulässig. Die Nutzung der Musik im Zusammenhang mit Inhalten, die gegen geltende Strafgesetze und Bestimmungen zum Jugendschutz verstoßen ist nicht gestattet. Insbesondere ist die Nutzung der Musik im Zusammenhang mit rassistischen, grob anstößigen, pornografischen oder sonstige sexuellen oder jugendgefährdenden Inhalten sowie mit Gewalt verherrlichenden oder Gewalt verharmlosenden oder diskriminierenden Inhalten nicht zulässig. Ebenfalls unzulässig ist die Verwendung der Musik für Werbung politischer Parteien.

(12) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Bereitstellung der Musik zum Abruf erst nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Lizenzgebühr.

(13) Wenn der Kunde bei der Nutzung der Musik die Lizenzbedingungen nicht beachtet, insbesondere, wenn er die Musik in nicht erlaubter Weise benutzt oder den Umfang oder die Dauer der Nutzungserlaubnis überschreitet oder die Musik an unberechtigte Dritte weitergibt, ist Frametraxx berechtigt, den Lizenzvertrag ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wodurch jegliche Nutzung der Musik durch den Kunden unzulässig wird. Die Frametraxx UG ist dann außerdem berechtigt, den Kundenaccount zu sperren. Weitergehende Rechte der Frametraxx UG, zum Beispiel auf Schadensersatz bleiben davon unberührt.

§ 6 Besondere Lizenzbedingungen (Lizenzmodelle und Umfang der Nutzungserlaubnis)

(1) Der Nutzungsumfang richtet sich nach dem erworbenen Lizenzmodell und den beim Vertragsschluss vereinbarten Angebotsbedingungen. Die folgenden Modelle entsprechen den auf dieser Website angebotenen Musiklizenzen. Bereits erworbene Lizenzen behalten ihren beim Kauf vereinbarten Nutzungsumfang; frühere Lizenzmodelle werden nicht allein durch diese Aktualisierung umgestellt. Die allgemeinen Lizenzbedingungen nach § 5 gelten ergänzend.

(2) Starter

Die Starter-Lizenz umfasst einen Song für unbegrenzt viele private Projekte des Lizenznehmers. Zusätzlich ist die Verwendung in einer kommerziellen Telefonansage gestattet. Andere gewerbliche Projekte werden dadurch nicht abgedeckt; hierfür ist die passende Business- oder Enterprise-Lizenz erforderlich.

(3) Business

Die Business-Lizenz umfasst einen Song für ein kommerzielles Projekt des Lizenznehmers und die darin enthaltenen Anwendungen. Für ein weiteres eigenständiges kommerzielles Projekt ist eine weitere Lizenz erforderlich. Für die Nutzung in Kundenprojekten ist die Enterprise-Lizenz vorgesehen.

(4) Enterprise

Die Enterprise-Lizenz umfasst einen Song für unbegrenzt viele kommerzielle Projekte, einschließlich Kundenprojekten von Agenturen und Produktionen. Kunden dürfen die Musik innerhalb der für sie erstellten Projekte im erworbenen Lizenzumfang nutzen. Ein eigenständiger Weiterverkauf der Musikdateien oder Lizenzen ist damit nicht gestattet.

(5) Lizenz-Bundles

Starter, Business und Enterprise werden auch als Bundles mit jeweils fünf Song-Lizenzen angeboten. Die Songs werden nach dem Kauf einzeln über das Kundenkonto ausgewählt und eingelöst. Jeder eingelöste Song erhält die gewählte Lizenzstufe mit dem in den Absätzen 2 bis 4 beschriebenen Nutzungsumfang. Das Song-Guthaben wird nach Zahlung beziehungsweise Freigabe aktiviert; der Auswahlzeitraum beträgt 365 Tage ab Aktivierung. Bereits erworbene Nutzungsrechte an eingelösten Songs enden nicht mit dem Auswahlzeitraum.

(6) TrackPacks Creators, Business und Agency

TrackPacks werden als einmalig zu erwerbende Pakete mit 25 Tracks und 12 Monaten Auswahlzeitraum oder 50 Tracks und 24 Monaten Auswahlzeitraum angeboten. Die Frist beginnt mit Zahlung beziehungsweise Freigabe des Pakets. Die Songs werden einzeln im Kundenkonto eingelöst. Es gibt keine automatische Verlängerung. Nach Ablauf der Auswahlfrist kann verbleibendes Song-Guthaben nicht mehr eingelöst werden; die innerhalb dieser Frist erworbenen Nutzungsrechte bleiben im vereinbarten Umfang bestehen. Auswahlfrist und Downloadfrist eines bereits eingelösten Songs sind voneinander zu unterscheiden.

  • TrackPack Creators: private und kommerzielle Inhalte auf den eigenen Creator- und Influencer-Kanälen des Lizenznehmers.
  • TrackPack Business: Online- und Offline-Projekte des eigenen Unternehmens; Nutzung durch den Lizenznehmer selbst.
  • TrackPack Agency: Kundenprojekte einer Agentur oder Filmproduktion sowie Marketing der eigenen Firma.

Der jeweilige TrackPack-Nutzungsumfang ist für die eingelösten Songs maßgeblich. Die Nutzungsrechte der drei TrackPack-Angebote unterscheiden sich entsprechend ihrer Zielgruppe; sie sind nicht pauschal mit dem Umfang der gleichnamigen oder ähnlich benannten Einzellizenzen gleichzusetzen.

(7) Creator Flat – geplantes Angebot

Die Creator Flat ist derzeit ein Angebotskonzept und noch kein buchbares Abonnement. Vorgesehen sind bis zu zehn unterschiedliche Songs je Abo-Monat, auch bei jährlicher Abrechnung, für eine Creator-Person mit einem eigenen Kanal je Plattform und einem Podcast. Die Nutzung soll eigene organische Inhalte und Plattform-Monetarisierung abdecken. Bezahlte Werbung, gesponserte Auftragsinhalte, Unternehmenskanäle und Kundenprojekte sind nicht enthalten. Starttermin, endgültige Konditionen und Lizenzbedingungen werden vor einem möglichen Vertragsabschluss mitgeteilt. Eine Interessenanmeldung räumt keine Nutzungsrechte ein.

(8) Fertige Telefonansagen ohne Musik

Die Lizenz umfasst die ausgewählte vorgefertigte Sprachansage ohne Hintergrundmusik zur zeitlich unbegrenzten Verwendung in einer Telefonanlage beziehungsweise Telefonwarteschleife. Maßgeblich sind die im Bestellformular ausgewählte Stimme und die vereinbarte Anzahl der Standorte.

(9) Fertige Telefonansagen mit Musik

Die Lizenz umfasst die ausgewählte vorgefertigte Sprachansage und die dazu gewählte Hintergrundmusik zur zeitlich unbegrenzten Verwendung in einer Telefonanlage beziehungsweise Telefonwarteschleife. Gewählt werden kann eine hinterlegte fertige Musikversion oder die Option Customized mit Musik aus dem hierfür angebotenen FRAMETRAXX-Repertoire. Maßgeblich sind die im Bestellformular gewählte Musik, Stimme und Anzahl der Standorte. Die Musik ist für diese Telefonansage lizenziert; andere Musiknutzungen benötigen eine passende separate Lizenz.

(10) Individuelle Telefonansagen

Individuelle Telefonansagen werden nach dem vereinbarten Kundentext produziert, wahlweise ohne Musik oder mit vereinbarter Hintergrundmusik. Nutzungsumfang, Stimme, Sprache, Musik, Anzahl der Standorte, Produktionsumfang und Vergütung ergeben sich aus dem angenommenen individuellen Angebot. Übersetzungen und zusätzliche Sprachaufnahmen werden gesondert vereinbart. Die Nutzung in der vereinbarten Telefonanlage beziehungsweise Telefonwarteschleife ist zeitlich unbegrenzt; eine darüber hinausgehende Nutzung ist gesondert zu lizenzieren.

(11) Kostenlose Musik

Diese Regelung gilt ausschließlich für ausdrücklich als kostenlose Musik angebotene Tracks. Die zeitlich unbefristete private und gewerbliche Nutzung ist unter Beachtung der allgemeinen Lizenzbedingungen gestattet. FRAMETRAXX ist im Projekt als Quelle zu nennen und bei Online-Veröffentlichungen auf jeder Plattform zu verlinken; auf Instagram ist @frametraxx zu nennen. Alternativ kann für den jeweiligen Track eine Spende in frei gewählter Höhe geleistet werden. Nach dieser Spende entfällt die Quellen- und Verlinkungspflicht für diesen Track. Eine Google-Rezension ist freiwillig und keine Voraussetzung für Download oder Nutzungsrechte.

Wenn eine Quellenangabe beziehungsweise Verlinkung nicht möglich oder nicht gewünscht ist, etwa bei Offline-Projekten, ist die Alternative einer Spende für den Track oder einer passenden kostenpflichtigen Lizenz zu wählen. Die eigenständige Weitergabe oder Weiterveräußerung von Musikdateien beziehungsweise Nutzungsrechten ist nicht gestattet.

(12) Beschallungs-Sampler

Beschallungs-Sampler enthalten eine fertig zusammengestellte Musikauswahl. Der ausgewiesene Paketpreis gilt für die Lizenz „Beschallung“ und die beim jeweiligen Artikel beschriebenen Nutzungen als Hintergrundmusik in gewerblichen Räumen, etwa Gastronomie, Geschäftsräumen, Fitnessstudios oder Wartebereichen. Die Musik wird nach Zahlung beziehungsweise Freigabe als Download bereitgestellt. Für andere Nutzungen, beispielsweise die Vertonung von Videos oder Kundenprojekten, sowie einen erweiterten Nutzungsumfang ist vorab eine passende gesonderte Vereinbarung zu treffen. Maßgeblich bleiben die Angebotsbedingungen des gewählten Samplers.

§ 7 Haftung

(1) Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Frametraxx UG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind nur solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Frametraxx UG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diesen geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise, die auf Frametraxx.de angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Nutzer kann die Zahlung per Sofortüberweisung, Rechnung, Vorkasse oder Paypal vornehmen.

(3) Unternehmen haben die Möglichkeit auch bei Zahlung auf Rechnung den Download direkt nach Bestellung zu erhalten.

(3) Die verfügbaren Zahlungsarten werden an der Kasse angezeigt und dort gewählt.

(4) Die Fälligkeit richtet sich nach der gewählten Zahlungsart und den Angaben der Bestellung beziehungsweise Rechnung. Zahlungsverzug und Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

(5) Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Frametraxx UG nicht aus.

§ 9 Sachmängelgewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten insbesondere §§ 327 ff. BGB. Gesetzliche Rechte auf Bereitstellung, Nacherfüllung, Vertragsbeendigung, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Für Verbraucher

Diese Informationen gelten für Verbraucher: natürliche Personen, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließen, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frametraxx UG (haftungsbeschränkt), Quirinstraße 9, 61352 Bad Homburg, Deutschland, Telefon: 06172 981 94 20, E-Mail: info@frametraxx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können den Widerruf auch über die elektronische Widerrufsfunktion unter /widerruf/ erklären. Mit „Widerruf bestätigen“ übermitteln Sie Ihre Erklärung. Wir bestätigen den Eingang einschließlich Inhalt, Datum und Uhrzeit unverzüglich per E-Mail.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Digitale Güter & Downloadbeginn

Unsere digitalen Güter sind digitale Inhalte, die ohne körperlichen Datenträger per Download bereitgestellt werden. Hierzu gehören insbesondere digitale Musikdateien, Beschallungs-Sampler und fertige Telefonansagen. Bei entgeltlichen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, Sie dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt haben, Sie Ihre Kenntnis vom Erlöschen mit Beginn der Vertragserfüllung bestätigt haben und wir Ihnen eine Vertragsbestätigung gemäß § 312f BGB zur Verfügung gestellt haben.

Allein die Bestellung oder die Zahlung führt nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Eine Einwilligung zum Downloadbeginn ersetzt keine gesonderte Einwilligung für Dienstleistungen. Bei Bundles und TrackPacks richtet sich die Beurteilung nach der vereinbarten Leistung; der Erwerb eines noch ungenutzten Lizenzguthabens ist für sich kein Musikdownload.

Individuelle Produktionen & Dienstleistungen

Bei Songanpassungen und anderen Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht bei einem entgeltlichen Vertrag grundsätzlich erst mit vollständiger Leistungserbringung, wenn Sie vor Leistungsbeginn ausdrücklich dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und Ihre Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt haben.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so ist im Fall eines Widerrufs ein angemessener Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtumfang zu zahlen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Eine individuelle digitale Telefonansage oder Auftragskomposition ist nicht allein wegen der Personalisierung pauschal vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Es gelten die Voraussetzungen für die jeweils vereinbarte digitale Leistung beziehungsweise Dienstleistung.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden. Eine eindeutige formlose Erklärung genügt ebenfalls.

An: Frametraxx UG (haftungsbeschränkt), Quirinstraße 9, 61352 Bad Homburg, Deutschland; E-Mail: info@frametraxx.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung der folgenden digitalen Inhalte (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Produkt / Leistung / Bestellnummer: ________________________________________

Vertrag geschlossen am (*) / bestellt am (*): ________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): ________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier: ________________________________________

Datum: ________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 11 Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung

(1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der DSGVO und der ergänzenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung erläutert.

(2) Ohne die Einwilligung des Nutzers/Kunden wird die Frametraxx UG Daten des Nutzers/Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(3) Im Übrigen wird in Bezug auf Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der Internetseite Frametraxx.de auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite in druckbarer Form abrufbar ist.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen der Frametraxx UG und dem Nutzer bzw. Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands bleibt der Schutz zwingender Vorschriften des Aufenthaltsstaats unberührt.

(2) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

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