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SUISA-freie Musik in der Schweiz: Lizenzen und Anwendungen

Was bedeutet SUISA-frei für dein Video, deine Werbung oder deine Geschäftsräume? Hier findest du die Grundlagen, praktische Beispiele und eine Checkliste für deine Musiknutzung.

Redaktion: FRAMETRAXX · Stand:

Was ist die SUISA und welche Musik vertritt sie?

Die SUISA ist die schweizerische Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik. Sie vertritt Musikrechte in der Schweiz und in Liechtenstein. Ihre Tätigkeit betrifft verschiedene Nutzungen: beispielsweise Aufführungen, Hintergrundmusik, Online-Angebote und Musik in audiovisuellen Produktionen.

Dabei geht es nicht nur um Musik von Schweizer Urhebern. Ausländische Gesellschaften lassen Rechte in der Schweiz und in Liechtenstein durch die SUISA vertreten. Für die Musikauswahl zählt deshalb nicht, aus welchem Land ein Song stammt, sondern wer die benötigten Rechte an diesem Werk und der gewählten Aufnahme wahrnimmt.

Quellen: SUISA: Übersicht der Musiknutzungen · SUISA: Mitgliedschaft und Vertretung ausländischer Rechte

Musik gibt deiner Idee Atmosphäre.

Was bedeutet SUISA-freie Musik?

Im SUISA-Glossar wird SUISA-freie Musik über den Status der Urheber eingeordnet: Sie sind weder bei der SUISA noch bei einer ausländischen Verwertungsgesellschaft, die die betreffenden musikalischen Rechte wahrnimmt. Auch Miturheber sind wichtig. Gehört ein beteiligter Urheber einer solchen Gesellschaft an, ist das Werk nach dieser Definition nicht SUISA-frei.

Eine Anbieter-Lizenz bleibt trotzdem erforderlich. Kläre, welche Nutzung erlaubt ist und ob der Vertrag sowohl die Komposition als auch die konkrete Aufnahme umfasst. Die Bezeichnung SUISA-frei ist daher kein Ersatz für eine nachvollziehbare Rechtekette und keine allgemeine Erlaubnis, eine Audiodatei beliebig weiterzuverwenden.

Quellen: SUISA: Glossar zu Musikrechten und SUISA-freier Musik

Warum ein Musikdownload allein noch keine Projektlizenz ist

Beim Download erhältst du eine Datei. Für ein Projekt brauchst du außerdem die passenden Nutzungsrechte. Ein Anbieter kann beides in einem Angebot verbinden; entscheidend ist, was im Vertrag steht. Achte auf den Nutzer, die vorgesehenen Medien, den räumlichen Umfang und die erlaubten Einsatzbereiche.

Ein Beispiel: Du wählst einen Song für einen Unternehmensfilm und möchtest ihn zusätzlich für eine Präsentation auf einer Messe einsetzen. Notiere beides vor dem Kauf. Falls später eine bezahlte Kampagne oder ein Kundenprojekt hinzukommt, prüfst du diese Erweiterung anhand der Bedingungen. Der einmalige Kaufpreis allein beantwortet den Umfang nicht.

Musik in Videos: Herstellung, Veröffentlichung und Vorführung

Die SUISA unterscheidet bei Videos unter anderem Herstellung, öffentliches Zugänglichmachen und Vorführung. Dazu kommen das Synchronisationsrecht für die Verbindung mit Bildern und die Rechte an der Aufnahme. Die Rechteklärung sollte daher vor der Produktion beginnen und nicht erst, wenn das fertige Video hochgeladen werden soll.

Für direkt lizenzierte Musik prüfst du, ob die benötigten Rechte bereits vollständig erworben wurden. Die SUISA nennt dies ausdrücklich als relevanten Fall bei der Herstellung von Videos. Daraus folgt jedoch keine pauschale Freistellung aller weiteren Nutzungen: Vertrag, Veröffentlichung und gegebenenfalls öffentliche Vorführung müssen zum konkreten Projekt passen.

Quellen: SUISA: Herstellung, Veröffentlichung und Vorführung von Videos

SUISA-freie Musik für Firmenwebsite und Social Media

Plane einen Unternehmensfilm als Teil deiner Kommunikation. Wo soll er erscheinen? Gibt es eine längere Fassung auf der Website und mehrere kurze Fassungen für Social Media? Werden die Inhalte ausschließlich auf eigenen Kanälen genutzt oder veröffentlicht sie auch ein Kunde? Diese Angaben helfen bei der Auswahl des passenden Musikangebots.

Ein mögliches Briefing für einen Handwerksbetrieb in Zürich: ein Hauptfilm über das Unternehmen, drei kurze Clips über einzelne Leistungen und eine zusätzliche Version ohne Sprecher. Halte die geplanten Fassungen und Nutzer gemeinsam fest. Bei FRAMETRAXX besprechen wir damit sowohl die Musiklizenz als auch passende musikalische Schnitte und Varianten.

Für dein musikalisches Konzept kannst du in unserer Auswahl Musik für YouTube passende Tracks für längere Videos entdecken. Musik für Instagram hilft dir bei der Suche nach Sounds für kurze Reels und Stories. Für Formate mit Sprache bietet unsere Themenseite Musik für Podcasts weitere Hörproben.

Werbung und Auftragsmusik: Rechte vorab vereinbaren

Bei Werbung sollte die Verbindung zwischen Musik und Werbeinhalt ausdrücklich erlaubt sein. Die SUISA erläutert, dass Synchronisationsrechte in der Regel direkt bei den Rechteinhabern liegen. Auch bei einer eigens beauftragten Komposition sind Produktionshonorar und Rechte für die spätere Musiknutzung auseinanderzuhalten.

Besprich deshalb mit deinem Produzenten oder Musikpartner, welche Veröffentlichungen und Nutzungen vereinbart werden. Für eine Kampagne helfen Angaben zu Auftraggeber, Kanälen und geplanten Fassungen. Bei einer neuen Komposition können zusätzlich musikalischer Stil, Gesang, Instrumentierung und gewünschte Wiedererkennbarkeit vorbereitet werden. So entstehen Musik und Rechtevereinbarung aus demselben konkreten Briefing.

Quellen: SUISA: Musik in Werbung und Auftragsproduktionen

Musik gibt deiner Idee Atmosphäre.

Hintergrundmusik in Laden, Hotel, Praxis oder Restaurant

Für Musik in öffentlich zugänglichen oder gewerblichen Räumen kennt die SUISA eigene Tarife; Hintergrundmusik wird insbesondere in der Tarifübersicht zum Gemeinsamen Tarif 3a behandelt. Welche Rechte und Vergütungen im Einzelfall relevant sind, ist anhand der tatsächlichen Musikquelle und Nutzung zu prüfen.

Für dein Musikkonzept empfehlen wir: Beschreibe die Räume und Standorte, lege die gewünschten Stimmungen fest und dokumentiere das Repertoire. Ein Hotel benötigt womöglich unterschiedliche Musik für Empfang, Frühstück und Wellness. Mit einer klaren Auswahl kannst du die passende Beschallung planen und später nachvollziehen, welche Titel tatsächlich eingesetzt werden. FRAMETRAXX unterstützt dich bei der Auswahl unserer Musikangebote.

Wie du unterschiedliche Bereiche musikalisch gestaltest, erläutert unser Ratgeber Hintergrundmusik für Gastronomie und Hotels. Für fertige Programme kannst du die Beschallungs-Sampler durchhören oder direkt die Sampler für Gastronomie vergleichen. Kläre den gewünschten Einsatz in der Schweiz zusammen mit dem jeweiligen Nutzungsumfang.

Quellen: SUISA: Tarife und Hintergrundmusik

Urheberrechte und Rechte an der Aufnahme unterscheiden

Neben der Komposition können die Rechte der Interpretinnen, Interpreten und des Aufnahmeherstellers relevant sein. Diese werden als verwandte Schutzrechte beziehungsweise Leistungsschutzrechte bezeichnet. Eine Erlaubnis vom Komponisten ist nicht in jedem Fall zugleich die Erlaubnis, eine bestimmte veröffentlichte Tonaufnahme zu verwenden.

Das SUISA-Merkblatt zum Onlinebereich beschreibt die verschiedenen Rechte und Ansprechpartner. Für deine Planung bedeutet das: Frage den Anbieter, ob er die Rechte an der gelieferten Aufnahme mit einräumen kann. Auch bei einer alten Melodie oder einer neu eingespielten Version sollte die Rechteklärung die tatsächlich verwendete Datei und ihren musikalischen Inhalt betreffen.

Quellen: SUISA: Verschiedene Rechte im Onlinebereich

Veranstaltung, Präsentation und reine Beschallung

Ein Restaurant, das täglich Hintergrundmusik spielt, und ein Unternehmen, das einen Film auf einem öffentlichen Anlass vorführt, planen verschiedene Einsätze. Stelle deshalb nicht nur die Frage, welcher Song verwendet wird, sondern auch, in welcher Form Menschen ihn hören oder sehen. Die SUISA führt diese Nutzungsarten in ihrer Übersicht getrennt auf.

Ein praktischer Ablauf für eine Firmenveranstaltung: Sammle die Musik für Empfang, Präsentationen und Ausklang in einer gemeinsamen Planung. Notiere, welche Titel in Videos stecken und welche separat abgespielt werden. Kläre anschließend den Nutzungsumfang für jedes Angebot. Wenn zusätzliche Musik von anderen Quellen hinzukommt, sollte sie ebenfalls in dieser Übersicht erscheinen.

Quellen: SUISA: Übersicht der Musiknutzungen

Internationale Kampagnen aus der Schweiz planen

Ein Schweizer Unternehmen kann gleichzeitig eine lokale Beschallung, einen Film auf der Firmenwebsite und eine internationale Kampagne betreiben. Trenne diese Einsätze in deinem Briefing. Gib an, wer Lizenznehmer ist und ob Agenturen, Vertriebspartner oder Kunden ebenfalls Inhalte veröffentlichen sollen.

Prüfe den räumlichen Umfang direkt im Angebot. Die Bezeichnung GEMA-frei beantwortet für sich genommen nicht jede Schweizer Rechtefrage. Umgekehrt macht die Herkunft aus der Schweiz einen Song nicht automatisch SUISA-frei. Für Deutschland und Österreich findest du auf unseren ergänzenden Seiten eigene Erklärungen zu GEMA, AKM und austro mechana.

Quellen: SUISA: Mitgliedschaft und Vertretung ausländischer Rechte

FRAMETRAXX: eigene Kompositionen und individuelle Lösungen

Seit 15 Jahren steht FRAMETRAXX für hochwertige gemafreie Musik und persönlichen Support. Unser Kompositionsteam hilft dir bei der Auswahl und bei individuellen Lösungen. Hinter den Songs stehen echte Musiker, die mit dir über Stimmung, Schnitt, Aufbau und den geplanten Einsatz sprechen können.

Für ein Projekt aus der Schweiz kannst du uns ebenso direkt erreichen: Sende den gewünschten Track, dein Briefing und die geplanten Kanäle. Wenn die Musik nicht exakt auf den Film passt, besprechen wir eine Anpassung. Für einen eigenen Markensound entwickeln wir auch neue Kompositionen. Die benötigten Nutzungsrechte stimmen wir im Rahmen des passenden Angebots mit dir ab.

Wenn du bereits einen Track gewählt hast, findest du auf der Seite Songanpassung den nächsten Schritt zu einer passenden Länge für deinen Film. Beschreibe dort, wie die Musik zu deinen Bildern und deinem Schnitt passen soll.

Checkliste für SUISA-freie Musik in der Schweiz

Eine gute Vorbereitung erleichtert die Abstimmung mit Musikpartner, Videoproduktion und Veranstalter. Dokumentiere diese Punkte gemeinsam:

  • Werk und Aufnahme identifizieren: Songtitel, Anbieter, gelieferte Fassung und beteiligte Rechteinhaber.
  • Rechtestatus und Lizenzumfang für die Schweiz beziehungsweise Liechtenstein prüfen.
  • Herstellung, Online-Veröffentlichung, Werbung und öffentliche Vorführung als eigene Einsatzpunkte aufführen.
  • Lizenznehmer, Auftraggeber, Kanäle, Länder und zusätzliche Nutzer benennen.
  • Lizenzdokumente, Kaufbelege, Musikauswahl und vereinbarte Anpassungen aufbewahren.

Häufige Fragen zu SUISA-freie Musik

Ist Musik schon SUISA-frei, wenn der Komponist kein SUISA-Mitglied ist?

Nicht unbedingt. Auch die Mitgliedschaft in einer ausländischen Verwertungsgesellschaft und weitere Miturheber sind relevant. Das SUISA-Glossar stellt für die Einordnung auf alle beteiligten Urheber ab. Lass dir den Rechtestatus des konkreten Werks und der gelieferten Aufnahme bestätigen.

Was ist der Unterschied zwischen SUISA-frei und lizenzfrei?

SUISA-frei beschreibt den Rechtestatus, während lizenzfrei meist ein bestimmtes Vergütungsmodell bezeichnet. Beide Begriffe lassen die Frage offen, welche Nutzung der Vertrag erlaubt. Prüfe daher die Bedingungen für dein Projekt, insbesondere Nutzer, Werbung, Kundenprojekte und Veröffentlichungsorte.

Braucht ein Schweizer Werbevideo andere Rechte als Hintergrundmusik?

Die Nutzungen betreffen unterschiedliche Rechtebereiche. Bei einem Video kommt insbesondere die Verbindung mit Bildern hinzu; für Hintergrundmusik steht die Wiedergabe im Raum im Mittelpunkt. Nenne beide Einsätze, wenn du dieselbe Musik mehrfach verwenden möchtest, und prüfe den jeweiligen Lizenzumfang.

Ist eine individuelle Komposition automatisch von SUISA-Fragen ausgenommen?

Nein. Entscheidend sind der Status der Urheber und die eingeräumten Rechte. Der Produktionsauftrag allein beschreibt die spätere Nutzung nicht vollständig. Vereinbare deshalb das gewünschte Projekt und die Veröffentlichung ausdrücklich mit dem Musikpartner.

Kann ich einen FRAMETRAXX-Song für meinen Film kürzen lassen?

Ja. Beschreibe uns Zielzeit, Szene und gewünschte Wirkung. Unser Kompositionsteam bespricht einen passenden Schnitt oder weitere musikalische Anpassungen. Wir helfen dir außerdem, das geeignete Lizenzangebot für deine Veröffentlichung auszuwählen.

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