Häufige Fragen

Was bedeutet gemafreie Musik?

Jeder Musiktitel vom Frametraxx ist gemafrei, was bedeutet, dass der Komponist der Musik kein Mitglied der GEMA oder auch einer anderen Verwertungsgesellschaft wie u.a. ASAP, PRS, AKM, SUISA, SACEM, BMI ist. Sie bezahlen demnach die Nutzungsgebühr EINMALIG projektbezogen an Frametraxx und zahlen keine weiteren Gebühren an die GEMA oder andere Verwertungsgesellschaften.

Kann ich die Musiken von Frametraxx vorher testen?

Die kostenlose Demoversion können Sie direkt ohne Anmeldung herunterladen. Diese dient nur als Muster (zum Testen im Schnitt o.ä.) und ist nicht für eine öffentliche Verwendung einzusetzen. Nutzen Sie dazu den Preview-Button, um die Datei kostenlos herunterzuladen.

Wie bestelle ich einen Titel bei Frametraxx?

Wenn Sie noch kein Kundenkonto haben, melden Sie sich bitte zunächst bei uns an. Anschließend gehen Sie auf den Titel Ihrer Präferenz, wählen Lizenzieren und treffen hier die Auswahl der Lizenz, die Ihrem Bedarf entspricht. Tätigen Sie jetzt den Warenkorb-Button, der Sie zum Kaufprozess führt.

Welche Zahlungsweisen gibt es bei Frametraxx?

Sie können per PayPal, Sofortüberweisung, Rechnung oder Vorkasse bezahlen. Nach Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung wird Ihnen der Titel direkt in Ihrem Kundenkonto zum Downloaden freigestellt (> Ihr Konto> Meine Bestellung). Unternehmensgesellschaften können auf Rechnung bestellen und den Titel direkt herunterladen.

Bei Zahlung per Vorkasse stellen wir den Titel nach Übermittlung des Überweisungsbeleges direkt frei, ansonsten nach Zahlungseingang.

Was erhalte ich, wenn ich bei Frametraxx bestelle?

Sie erhalten von uns die WAV-Datei und Mp3 als Zip-Datei (44,1 kHz, 16 Bit) direkt nach Zahlungseingang. Bitte stellen Sie Ihren Browser auf "Datei speichern".

Die Rechnung und Nutzungslizenz/GEMA-Freistellung werden Ihnen separat per Mail zugestellt.

Was mache ich, wenn ich für mein Projekt keine passende Lizenz finde?

Bitte teilen Sie uns in diesem Falle per Mail (info@frametraxx.de) Ihren Projektrahmen mit. Wir schlagen Ihnen schnellstmöglich die passende Lizenz vor.

Kann ich den gekauften Titel für andere Projekte verwenden?

Wir unterscheiden zwischen „projektbezogene“ und „projektübergreifende Lizenzen“. Wenn Sie einen Titel unbegrenzt in verschiedenen Projekten nutzen möchten, wählen Sie die Online Flat (unbegrenzt viele Online Projekte) oder „All Flat“ (unbegrenzt viele Online- und Offline-Projekte).

Was mache ich, wenn der Titel leicht verändert werden müsste, damit er zu meinem Projekt passt?

Kein Problem- jeder unserer Titel kann individuell auf Ihren Bedarf angepasst werden. Nutzen Sie dazu das „Songanpassung-Formular“ auf der Detailseite des jeweiligen Tracks.

Wie oft darf ich die Lizenz nutzen?

Alle unsere Lizenzen-außer die Flat-Lizenzen- sind projektgebunden. Das bedeutet, dass Sie den lizenzierten Titel in einem Projekt (entsprechend der Lizenz) nutzen dürfen. Für eine weitere Nutzung wird ein neuer Lizenzkauf erforderlich.

Ist die Lizenz zeitlich begrenzt?

Nein. Alle unsere Lizenzen sind zeitlich unbegrenzt nutzbar. D.h., wenn Sie bspw. einmal ein Video mit einem Song hochgeladen haben, können Sie diesen Song dauerhaft online lassen, ohne nachzuzahlen.

Was muss ich tun, wenn ich einen Song in mehreren Anwendungen nutzen möchte?

Unsere projektbezogenen Lizenzen erlauben die Nutzung eines Songs in verschiedenen Anwendungen innerhalb eines Projektes. Sollte eine gewünschte Anwendung in dem jeweiligen Lizenzpaket fehlen, sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Alternativ können Sie auf unsere Flatlizenzen zurückgreifen, die ALLE Arten von Anwendungen ermöglichen.

Ist eine Lizenz übertragbar?

Es ist möglich, im Namen Ihres Kunden eine Lizenz zu erwerben. Geben Sie bitte im Bestellprozess im Feld „Abweichender Lizenznehmer“ den entsprechenden Namen des Kunden inkl. Adresse an.

Wenn ich für meinen Kunden eine Lizenz erwerbe, kann ich im Anschluss die Musik auch selbst für mein Marketing verwenden?

Die Lizenzen werden jeweils auf einen Lizenznehmer ausgestellt, der im Bestellprozess angegeben wird. Sollten Sie das Projekt bspw. unter ihren Referenzen verwenden wollen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir erstellen Ihnen ein günstiges Upgrade-Angebot.

Ist ein Lizenzupgrade möglich?

Ein Upgrade unserer Lizenzen ist jederzeit möglich. Sie zahlen nicht erneut die volle Gebühr für einen Titel, sondern nur die Differenz zur neu gewählten Lizenz.

Bin ich zur Nennung der Quelle Frametraxx.de verpflichtet?

Bei Nutzung unserer Kostenlosen Musik ist die Nennung der Quelle erforderlich. Diese sollte in die Videobeschreibung oder unter dem Post gesetzt werden.

Bei unseren Kauftiteln sind Sie zu dieser Nennung nicht verpflichtet, wir empfehlen jedoch den Hinweis Gemafreie Musik von www.frametraxx.de zu setzen, um Nachfragen seitens der GEMA vorzubeugen.

Welche Lizenz benötige ich für einen Imagefilm?

Für Präsentationen rund um ein Unternehmen oder Herstellungsprozesse wählen Sie Lizenz "Classic". Sollten Sie langfristig auch den Film auf Messen zeigen wollen oder als Give Away für Kunden planen, empfehlen wir die Lizenz „Online Flat“ Oder „All Flat“, da Nachlizenzierungen generell etwas teurer sind als direkt das umfassendere Paket zu nehmen.

Darf ich einen Titel mehrmals in einem Video spielen bzw. bearbeiten?

Sie dürfen den von Ihnen lizenzierten Titel in ihrem Projekt gerne an mehreren Stellen verwenden. Das Schneiden eines Titels ist erlaubt.

Darf ich einen Titel mit Gesang versehen und eine neue Produktion daraus machen?

Nein. Ein Remastering mit Stimme und Text erfordert ausdrücklich einer Genehmigung, da es sich hierbei um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, die als Kompositionen bei uns mit Namen und klarer Zuweisung zum Komponisten versehen sind. Die Umarbeitung eines Stückes zu einer neuen Komposition ist demnach nicht gestattet.

Muss ich für Sprachversionen des gleichen Inhaltes neu zahlen?

Nein. Sofern der Inhalt des Projektes in der anderen Sprachfassung identisch ist wie auch der Musikeinsatz, fällt keine neue Lizenzgebühr an.

Was ist zu tun, wenn mehrere Firmen an einem Projekt beteiligt sind und die Musik innerhalb eines Mediums für das eigene Marketing nutzen möchten?

Es ist stets darauf zu achten, dass ALLE Lizenznutzer genannt werden und eine entsprechende Lizenzgebühr entrichten.

Zum Beispiel:

Es handelt sich um eine Kooperation zwischen Firma X und Firma Y, die einen gemeinsamen Imagefilm von einer Agentur erstellen lassen. Firma X möchte den Film auf ihre Webseite stellen, Firma Y ebenso, auch auf YouTube, und die Werbeagentur selbst nutzt den Film unter Referenzen.

In diesem Fall sind für alle 3 Lizenznehmer jeweils Lizenzen zu erwerben bzw. erstellen wir auf Anfrage eine „Gruppenlizenz“.

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